FAQ - THG

Wissenswertes rund um das Thema THG-Quote

Die Treibhausgasquote, abgekürzt THQ-Quote, ist ein gesetzlich geregeltes Instrument zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Die Quote bemisst sich nach dem jährlichen Gesamtabsatz des Unternehmens an Benzin und Diesel.


Besitzer von Elektrofahrzeugen garantieren weniger CO₂-Emissionen und können sich ab 2022 zertifizieren lassen, die Einsparungen an Unternehmen zu verkaufen, die Quoten unterliegen. Berücksichtigt wird hierbei der THG-Vergleich.

Die Quote für Treibhausgasemissionen muss von Unternehmen eingehalten werden, die Kraftstoffe produzieren und verkaufen. In der Regel handelt es sich dabei um Mineralölgesellschaften. Da gerade diese Unternehmen Kraftstoff in den Verkehr bringen und damit einen erheblichen Beitrag zum CO₂-Ausstoß leisten, verpflichtet sie die THQ-Quote zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.


Um ihre Emissionsminderungsverpflichtungen zu erfüllen, können Ölgesellschaften emissionsarme Kraftstoffe wie Biodiesel kaufen. Aber auch CO₂-Einsparungen, beispielsweise durch saubere und lokal emissionsfreie Elektrofahrzeuge, können in die Quote eingerechnet werden.

Etliche Besitzer Fahrzeugen, die mit Batterien betrieben werden (Transporter, Pkw, Lkw) mit deutscher Zulassung können ihre Treibhausgasemissionsrechte zum Verkauf anbieten. Dies gilt für private und gewerbliche Flotten sowie Elektrofahrzeuge.

Neben Elektrofahrzeugen erhalten auch 100 % elektrische Transporter, Lkw und Busse einen Treibhausgas-Gutschrift-Bonus.

Die Höhe des ausgezahlten Barbonus hängt vom Marktpreis, dem THG-Vergleich sowie vom Geschäftsmodell des gewählten Vertriebspartners ab.

Die Marke oder das Modell des Fahrzeugs spielen bei der Berechnung des THG-Zuschlags keine Rolle.

Ein auf einer grauen Karte registrierter Halter kann auch für Mietfahrzeuge eine Treibhausgasquote beantragen.

Ein Inhaber einer Grauen Karte, der eine Treibhausgasgutschrift beantragt, kann auch ein Unternehmen sein.

Die Zuteilung der Treibhausgasemissionsquote und die Auszahlung des Bonus sind fahrzeugabhängig. So kann der Halter auch mehrere Fahrzeuge anmelden, für die er dann eine Vergütung erhält.